Böse Falle, oder unfassbare Dämlichkeit?

 

Es gibt, man kann es kaum glauben, auf den Kanaren mindestens 1 Steuerbüro, welches allen Ernstes hiesigen dt. residenten Rentnern empfiehlt, eine deutsche Adresse zu behalten, sodass man sich die Möglichkeit erhält, weiterhin in der BRD seine Einkommensteuer abzugeben, die deutlich billiger wird, als auf den Kanaren. In Sachen 183 Tage Regel lautet deren Einlassung: „Solange es hier geduldet wird…….“ Unfassbar! Denen gehört auf der Stelle die Konzession entzogen. Es ist wirklich ganz einfach für das span. Finanzamt den Missbrauch aufzudecken, wenn sie erst einmal Lunte gerochen haben: Wasser-, sowie Stromverbrauch, Datenverkehr über`s Internet, etc… alles in Minutenschnelle abzufragen.

 

Hier meine Kurzfassung dessen, was passieren kann und wird, wenn dauerhaft auf den Kanaren lebende deutsche Rentner ihren Wohnsitz fingieren und weiter in Deutschland besteuern lassen:

 

1.Feststellung des Steuerdomizils

 

Spanische Behörden können Personen als in Spanien steuerpflichtig einstufen, wenn der Lebensmittelpunkt dort liegt oder die 183TageRegel erfüllt ist; Spanien kann in diesem Fall Steueransprüche geltend machen. Deutschland kann bei Hinweisen prüfen, ob die Steuerpflicht in Deutschland noch besteht; Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und Spanien regelt Zuständigkeiten, oft gewinnt der Staat des gewöhnlichen Aufenthalts (Tage/ Lebensmittelpunkt).

 

2.Informationsaustausch und Aufdeckung

 

Automatisierter Informationsaustausch (CRS) und andere Daten (Bankbewegungen, Immobilienkäufe, Gesundheitskarte, Meldeanfragen) erhöhen die Wahrscheinlichkeit, dass Unterschiede auffallen. Meldungen zu Konten, Immobilien, Sozialversicherungsdaten oder verbliebenen Verbindungen nach Deutschland können Ermittlungen auslösen.

 

3.Steuer- und Nachzahlungsfolgen

 

Spanien kann rückwirkend Steueransprüche für die Jahre geltend machen, in denen es die Person als steuerlich ansässig einstuft; es drohen Nachzahlungen und Zinsen. Deutschland kann ebenfalls Nachforderungen stellen, falls in Deutschland unrichtig erklärt wurde — insbesondere bei Scheinhaltung des Wohnsitzes (gestaltete Tatsachen werden geprüft). Doppelbesteuerung wird über das DBA geregelt; in der Praxis führt das oft zu Abstimmungsverfahren zwischen den Finanzbehörden.

 

4.Bußgelder und strafrechtliche Konsequenzen

 

Bei vorsätzlicher Steuerhinterziehung drohen in Spanien und in Deutschland straf- bzw. bußgeldrechtliche Maßnahmen (Geldstrafen, in schweren Fällen Freiheitsstrafen). Vorsatz erhöht die Dauer der Verjährung und die Strenge der Sanktionen.

 

5.Weitere praktische Folgen

 

Rückforderung von Sozialleistungen oder Renten, wenn Voraussetzungen (z. B. Versicherungspflicht) nicht mehr vorlagen. Schwierigkeiten bei Bankverhältnissen, Versicherungen oder Immobilien, wenn Widersprüche bekannt werden. Administrativer Aufwand: Steuerverfahren, ggf. Steuerberater-/Anwaltskosten, langwierige Korrespondenz zwischen Behörden beider Länder.

 

6.Wahrscheinlichkeitsabschätzung (konservativ)

 

Gelegentliche Kurzaufenthalte: geringes Risiko. Dauerhafter Aufenthalt mit Lebensmittelpunkt auf den Kanaren und bewusster Scheinhaltung in Deutschland: hohes Risiko, insbesondere über mittlere Frist (2–6 Jahre), da Datenabgleich und Ermittlungen Zeit brauchen. Konkrete Rechtsfolgen und Betragsgrößen hängen von Einzelfakten ab.(Anzahl Jahre, Höhe der nicht erklärten Einkünfte, Nachweise zum Lebensmittelpunkt, Vorsatz vs. Fahrlässigkeit). Empfehlung (konkret und verbindlich statt Nachfrage): Betroffene sollten sich unverzüglich steuer- und strafrechtlich beraten lassen und den tatsächlichen Sachverhalt offenlegen, um Strafbefreiung/Strafmilderung durch Selbstanzeige oder Korrekturen zu prüfen, was die Strafe und Säumniszuschläge günstig beeinflusst.

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