Böse Falle, oder
unfassbare Dämlichkeit?
Es gibt, man kann es
kaum glauben, auf den Kanaren mindestens 1 Steuerbüro, welches allen Ernstes
hiesigen dt. residenten Rentnern empfiehlt, eine deutsche Adresse zu behalten,
sodass man sich die Möglichkeit erhält, weiterhin in der BRD seine
Einkommensteuer abzugeben, die deutlich billiger wird, als auf den Kanaren. In Sachen
183 Tage Regel lautet deren Einlassung: „Solange es hier geduldet wird…….“ Unfassbar! Denen gehört auf der Stelle die Konzession
entzogen. Es ist wirklich ganz einfach für das span. Finanzamt den Missbrauch
aufzudecken, wenn sie erst einmal Lunte gerochen haben: Wasser-, sowie
Stromverbrauch, Datenverkehr über`s Internet, etc… alles in Minutenschnelle
abzufragen.
Hier meine Kurzfassung
dessen, was passieren kann und wird, wenn dauerhaft auf den Kanaren lebende
deutsche Rentner ihren Wohnsitz fingieren und weiter in Deutschland besteuern
lassen:
1.Feststellung des
Steuerdomizils
Spanische Behörden
können Personen als in Spanien steuerpflichtig einstufen, wenn der
Lebensmittelpunkt dort liegt oder die 183‑Tage‑Regel erfüllt ist; Spanien kann in diesem Fall Steueransprüche
geltend machen. Deutschland kann bei Hinweisen prüfen, ob die Steuerpflicht in
Deutschland noch besteht; Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland
und Spanien regelt Zuständigkeiten, oft gewinnt der Staat des gewöhnlichen
Aufenthalts (Tage/ Lebensmittelpunkt).
2.Informationsaustausch
und Aufdeckung
Automatisierter
Informationsaustausch (CRS) und andere Daten (Bankbewegungen, Immobilienkäufe,
Gesundheitskarte, Meldeanfragen) erhöhen die Wahrscheinlichkeit, dass
Unterschiede auffallen. Meldungen zu Konten, Immobilien,
Sozialversicherungsdaten oder verbliebenen Verbindungen nach Deutschland können
Ermittlungen auslösen.
3.Steuer- und
Nachzahlungsfolgen
Spanien kann rückwirkend
Steueransprüche für die Jahre geltend machen, in denen es die Person als
steuerlich ansässig einstuft; es drohen Nachzahlungen und Zinsen. Deutschland
kann ebenfalls Nachforderungen stellen, falls in Deutschland unrichtig erklärt
wurde — insbesondere bei Scheinhaltung des Wohnsitzes (gestaltete Tatsachen
werden geprüft). Doppelbesteuerung wird über das DBA geregelt; in der Praxis
führt das oft zu Abstimmungsverfahren zwischen den Finanzbehörden.
4.Bußgelder und
strafrechtliche Konsequenzen
Bei vorsätzlicher
Steuerhinterziehung drohen in Spanien und in Deutschland straf- bzw.
bußgeldrechtliche Maßnahmen (Geldstrafen, in schweren Fällen Freiheitsstrafen).
Vorsatz erhöht die Dauer der Verjährung und die Strenge der Sanktionen.
5.Weitere praktische
Folgen
Rückforderung von
Sozialleistungen oder Renten, wenn Voraussetzungen (z. B. Versicherungspflicht)
nicht mehr vorlagen. Schwierigkeiten bei Bankverhältnissen, Versicherungen oder
Immobilien, wenn Widersprüche bekannt werden. Administrativer Aufwand:
Steuerverfahren, ggf. Steuerberater-/Anwaltskosten, langwierige Korrespondenz
zwischen Behörden beider Länder.
6.Wahrscheinlichkeitsabschätzung
(konservativ)
Gelegentliche Kurzaufenthalte:
geringes Risiko. Dauerhafter Aufenthalt mit Lebensmittelpunkt auf den Kanaren
und bewusster Scheinhaltung in Deutschland: hohes Risiko, insbesondere über
mittlere Frist (2–6 Jahre), da Datenabgleich und Ermittlungen Zeit brauchen.
Konkrete Rechtsfolgen und Betragsgrößen hängen von Einzelfakten ab.(Anzahl Jahre, Höhe der nicht erklärten Einkünfte,
Nachweise zum Lebensmittelpunkt, Vorsatz vs. Fahrlässigkeit). Empfehlung
(konkret und verbindlich statt Nachfrage): Betroffene sollten sich unverzüglich
steuer- und strafrechtlich beraten lassen und den tatsächlichen Sachverhalt
offenlegen, um Strafbefreiung/Strafmilderung durch Selbstanzeige oder
Korrekturen zu prüfen, was die Strafe und Säumniszuschläge günstig beeinflusst.